Klage gegen Opendownload
Der vzbv hat einen kleinen Erfolg vor dem Landgericht (LG) Mannheim erzielt, aber leider auch bei einem wichtigen Klagepunkt verloren.
Fest steht in Zukunft, dass, wer sich bei Opendownload angemeldet hat, aber noch keinen Download getätigt hat, auf sein Widerrufsrecht beharren kann.
Weiter sind die Mahnschreiben für jugendliche, die sich mit falschen Daten angemeldet haben nichtig. Der Hinweis in diesen Schreiben auf eine Straftat, darf nicht mehr angewandt werden.
Leider aber wurde festgehalten, dass der Hinweis auf die Kosten zugelassen und genügend sind. Dies wäre eigentlich der wichtigste Punkt gewesen um auch weiterhin mit Einsprachen erfolg zu haben.
Heise informiert hierüber sehr genau >>>
Für die Zukunft bedeutet dieses Urteil leider auch, dass wer sich angemeldet hat und auch einen Download getätigt hat, einen Vertrag eingegangen ist, der zumindest in Deutschland rechtskräftig ist.
Trotz diesem Urteil, weist Opendownload.de immer noch auf das nicht gegebene Widerrufsrecht hin und die Praktiken bleiben die selben. Betreiber ist die Content Service, die für Abzocke in vielen Bereichen mehr als nur bekannt ist.
Für geprellte weisen wir aber immer noch auf diese Seite hin die von Rotglut geführt wird. >>>