Auf Zebrastreifen angefahren und dennoch schuldig


22.1.2012

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Titelgeschichte:

Unser Schwestern-Blog ProBasel berichtet gestern über ein Stammtischgespräch. Die Sonntagszeitung Blick.ch (ähnlich unserer Bild) berichtet heute darüber.

Eine Frau wurde hier auf dem Zebrastreifen angefahren. Obwohl sie „Glaubhaft“ machte, dass sie den Strassenverkehr im Auge hatte und sogar einem Fahrradfahrer den Vortritt gewährte, wurde sie nun einer Mitschuld am Unfall bzw. dessen Hergang, schuldig gesprochen. Die Staatsanwaltschaft Basel glaubte hier einer Zeugin die zu Protokoll gab „Die Frau ist ohne nach links oder rechts zu schauen auf die Strasse gegangen“.

Die Frau legte Berufung ein wurde aber letzte Woche mit rund 360 Euro (442 Franken) gebüsst und die Mitschuld bestätigt. In der Zwischenzeit wurde der Lenker des Fahrzeuges ebenfalls verurteile. 3 1/2 Monate das Billett weg und 5000 Euro (6000 Franken) Busse. Der Höhe der Straf anzusehen ist eine grob-fahrlässige Zuwiderhandlung.  Der Lenker sah bereits nach dem Unfall seine Schuld ein und kann dieses Urteil der Mitschuld selber nicht verstehen. Es stellt sich wohl die Frage, wie der Lenker derart bestraft werden kann, wenn ihn, so wie es der Richter sieht, keine Schuld trifft, da anscheinend die Frau den Vortritt erzwungen haben soll und so der Lenker frei zu sprechen gewesen wäre.

Aber lesen sie die ganze Geschichte auf ProBasel

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