Die Geschichte ist alt, aber dennoch aktuell. Bei einem Telefonanruf wird einem erklärt, dass es um die eigene Homepage und um die wichtigen Einträge bei Suchmaschinen handle. Eine Verlängerung stehe an. Beim ersten Anruf wird dann viel gesprochen. Laut den Aussagen der Geschädigten waren alle der Meinung es handle sich um einen Mitarbeiter von Google oder einer Firma die mit Google kooperiere.
Um seriös zu wirken, wird dem Opfer dann mitgeteilt, dass in kürze ein zweiter Anruf erfolge. Wenige Minuten nach dem ersten Anruf klingelts. Dem Angerufenen wird mitgeteilt, dass aus Qualitätsgründen der Anruf aufgenommen werde. Hier geht es darum dem Opfer ein JA abzuknöpfen in dem man auf den ersten Anruf und die Absicht des Vertragsabschluss/Vertragsverlängerung eingeht. Ist das JA dann mal auf Band, schwindet das Interesse des Anrufers und es folgt eine Rechnung mit einem Vertrag über 3 Jahre. Kosten, gut 1000 Franken oder 920 Euro.
Rechnungsstelle ist der bekannte Verlag für virtuelle Dienste aus D-46446 Emmerich, Inhaber Carmen Homer.
Im Hintergrund wird dann eine Seite ins WEB gestellt mit vorgefertigten Texten und einem Google-Map link. Diese findet man dann unter www.ranking-bank.de. So haben dann alle Maler, Schreiner, Sanitär und so weiter den gleichen Text und Aufbau.
Die auf der Rechnung meist unter Position 2 aufgeführten Kosten für erweiterte Programmierung des Kundenzugangs, Bilder, Logo, Texte findet bei keinem unserer Leser statt. Weitere Positionen der Rechnung sind ebenfalls nur Nullnummern, so wird ein QR Code erwähnt der dem Kunden zur Hilfe dienen soll, den sucht man genau so vergebens wie eine individuelle Gestaltung der Seite.
Die Anpassungen an Smartphones der Seite spottet dann aber jeglicher Bezeichnung. Die Suche erlaubt weder eine Eingabe bei Firma/Namen/Branche noch bei PLZ/ORT. Lediglich die Schnellsuche ist aktiv, die ein Finden zu einem Glücksspiel macht. Stand 14.5.2019
Manch einer will dann den „Vertrag“ kündigen oder der Rechnung widersprechen. Tut man dies kommt aus dem Hause Ranking-Bank eine Stellungnahme mit dem Hinweis, dass ein Widerruf nicht angenommen werde, und man für die Durchsetzung der Forderung die Bandaufnahme vorliegen habe.
Widerruf. In Deutschland findet man diverse Entscheide gegen den Verlag, es wird in sämtlichen Urteilen auf eine arglistige Täuschung hingewiesen, da in allen Fällen der Anrufer vortäuschte ein Mitarbeiter von Google zu sein. Beispiel >>>
In der Schweiz gibt es noch wenige Opfer. Urteile sind hier noch keine zu finden, aber wir denken, es wird auch nicht zu einem Rechtsstreit kommen. Das avisieren mit einem ersten Anruf und die Bandaufnahme bei einem 2 Anruf, der nicht wiedergibt, was im ersten Gespräch alles versprochen wurde, löst hier meist ein Kopfschütteln aus. Auch werden die meisten der aufgeführten Rechnungspositionen vom Anbieter nicht eingehalten.
Festzuhalten ist ebenfalls, dass der Eintrag nicht auf Ranking-Bank.com zu finden ist, sondern suchende (sofern dann wirklich jemand hier sucht) unter DE zu finden ist. Google bedient sich keiner dieser Einträge (Stand 15.5.2019). Der Eintrag für KMU und Selbständige also völlig unnütz.